4. Gestützt auf Art. 63 StGB wird eine ambulante Massnahme angeordnet. 5. Dem Beschuldigten wird gestützt auf Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB ein lebenslängliches Verbot betreffend jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit mit Minderjährigen auferlegt. 6. Gestützt auf Art. 197 Abs. 6 StGB wird der folgende Gegenstand eingezogen und vernichtet: - Mobiltelefon Samsung Galaxy S9, […] 7. 7.1. Die Kosten für das Berufungsverfahren, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00 und den Auslagen von Fr. 106.00, - 28 - zusammen Fr. 1'606.00, werden dem Beschuldigten zur Hälfte mit Fr. 803.00 auferlegt.