Bedeutung, wie sich die Psychopathologie des Beschuldigten in Zukunft weiterentwickeln wird, denn zum jetzigen Zeitpunkt ist diese Entwicklung noch unklar. Gerade auch deshalb und aufgrund der damit zusammenhängenden, unberechenbaren Legalprognose erscheine eine ambulante Massnahme – auch im Sinne einer Verlaufskontrolle – angezeigt (act. 49.44). Im Übrigen lässt ein solches Vorgehen eine therapeutische Begleitung sowie eine fachlich adäquate Intervention zu. Zudem besteht gemäss Gutachten die Chance, dass der Beschuldigte zu einem forensisch erfahrenen Therapeuten eine einigermassen vertrauensvolle Beziehung knüpfen und mit diesem dann auch arbeiten kann (act.