Die Gutachter erachten das Risiko hinsichtlich allgemeiner Delinquenz als niedrig, das Risiko im Bereich der sexuellen Delikte allerdings als moderat erhöht (act. 49.44). Die Gefahr erneuter (Sexual-)Straftaten bestehe vor allem aufgrund der schizotypen Störung und der damit verbundenen, - 22 -