diese und weitere Bilder wurden dann von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt. Ebenso wenig ist eine solche "Aufklärungsabsicht" des Beschuldigten den ausgewerteten Chats zu entnehmen (Auswertung Chats FDP, Chats detailliert, S. 21 "Bin spitz auf junge Mädchen…", S. 26 "Bin 23 aber stehe auf jüngere…", S. 26 Viel jüngee…" und Fotos dazu auf S. 27, S. 39 mit dem Hinweis auf ein 19- jähriges "girl": "hei geht noch jünger…" und Foto eines minderjährigen Mädchens [act. 78]). In subjektiver Hinsicht steht damit fest, dass der Beschuldigte die strafrechtlich relevanten pornographischen Bilder (vgl. E. 7.5.4 hiervor) wissentlich und willentlich beschafft und zum eigenen Konsum besessen hat.