3.3. Gemäss Polizeibericht der Kantonspolizei Aargau vom 14. März 2021 ging am 10. Februar 2020 ein Ermittlungsbericht bei der Kantonspolizei Basel- Landschaft ein: Demgemäss wurde eine Prostituierte durch den Beschuldigten via WhatsApp für einen Sexchat angefragt. Sie brach die Unterhaltung jedoch ab, weil ihr der Beschuldigte Bilder von kleinen Kindern zugeschickt hatte (act. 115, 128 ff.). Später konnte die Kantonspolizei Basel-Landschaft feststellen, dass bereits am 27. Februar 2020 ein Bericht über den Beschuldigten bezüglich weiterer Vorfälle verfasst worden war (act. 116, 128 ff.).