2. 2.1. Am 25. Januar 2023 fand die Hauptverhandlung vor der Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau mit Befragung des Beschuldigten sowie den beiden Sachverständigen Dr. med. H._____ und I._____ statt. 2.2. Der Beschuldigte beantragte anlässlich der Hauptverhandlung vom 25. Januar 2023 einen Freispruch. -4- 2.3. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Aarau fällte gleichentags das folgende Urteil: