7. Über die Kosten- und Entschädigungsfolgen sei wie folgt zu befinden: - Die Verfahrenskosten inkl. Untersuchungskosten gem. Ziff. III in der Höhe von CHF 15'464.00 sowie die Anklagegebühr von CHF 1'450.00 seien dem Beschuldigten aufzuerlegen. - Bezüglich der Entschädigungsfolgen der amtl. Verteidigung seien dem in Anwendung von Art. 130 lit. b StPO und Art. 132 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StPO eingesetzten, amtl. Notw. Verteidiger, lic. iur. Patrick Loeb, Advokat, […], in Gutheissung der Kostennote ein Honorar in der Höhe der genehmigten Kostennote einzureichen.