III. Entstandene Untersuchungskosten (Art. 326 Abs. 1 lit. d StPO) Es sind bis anhin Untersuchungskosten in der Höhe von CHF 15'464.00 entstanden. IV. Anträge 1. Der Beschuldigte sei im Sinne der Anklage schuldig zu sprechen. 2. Er sei in Anwendung der genannten Gesetzesbestimmungen sowie von Art. 19 Abs. 2 StGB i.V.m. Art. 48a StGB, Art. 40 StGB, Art. 47 StGB und Art. 49 Abs. 1 StGB zu verurteilen zu einer: - unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten