Im Zeitraum vom 12. August 2018 bis am 16. Februar 2020 verschickte der Beschuldigte, mutmasslich von seinem Wohnort aus, zu unterschiedlichen Zeitpunkten, anhand seines Mobiltelefons über WhatsApp mehreren unbekannten Personen, hauptsächlich jedoch an Prostituierte, 66 Bilder mit kinderpornografischem Inhalt. Auf den versendeten Bildern sind minderjährige Mädchen zu sehen, welche teils leicht bekleidet und in aufreizender Stellung in Richtung Aufnahmegerät posieren. -3- II. Beschlagnahmte Gegenstände (Art. 326 Abs. 1 lit. c StPO) - Mobiltelefon Samsung Galaxy S9, […]