zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, Probezeit 4 Jahre, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. April 2015 und des Strafbefehls des Ministero pubblico del Cantone Ticino vom 10. Oktober 2017 zu einer unbedingten Gesamtgeldstrafe (inkl. Widerrufsstrafen gemäss Ziff. 4.2) von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00, d.h. Fr. 14'400.00, und einer Busse von Fr. 10'000.00, ersatzweise 90 Tage Freiheitsstrafe.