- des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB (Anklageziffern 3.1, 3.2, 3.3), - der mehrfachen Widerhandlung gegen das AHVG gemäss Art. 87 AHVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen (Anklageziffer 6), - der Widerhandlung gegen das BVG gemäss Art. 76 BVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen (Anklageziffer 6), - der mehrfachen Veruntreuung von Quellensteuern gemäss Art. 187 DGB für den Zeitraum vom 1. März 2011 bis 31. März 2012 (Anklageziffer 7.1), - des mehrfachen Vergehens gegen das BG über die direkte Bundessteuer gemäss Art.