2.3. Die Tagessatzhöhe wurde im Urteil des Obergerichts vom 21. Januar 2021 auf Fr. 80.00 festgesetzt, worauf verwiesen werden kann. Das Bundesgericht hat die gegen die Höhe des Tagessatzes erhobenen Rügen abgewiesen (Urteil des Bundesgerichts 6B_244/2021 vom 17. April 2023 E. 5.5.4 letzter Absatz). Nachdem der Beschuldigte mit Stellungnahme vom 26. Mai 2023 mitgeteilt hat, dass sich seine finanziellen Verhältnisse seit dem Urteil des Obergerichts vom 21. Januar 2021 nicht verbessert hätten, was unbestritten geblieben ist, hat es damit sein Bewenden. -8-