2. 2.1. Das Obergericht hat im Urteil vom 21. Januar 2021 zuerst die Sanktionsart für jedes einzelne Delikt gewählt. Für die Misswirtschaft wurde aufgrund der Tatschwere eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Für jede einzelne Urkundenfälschung und jeden einzelnen Betrug wurde demgegenüber in Anbetracht des jeweiligen Verschuldens auf eine Geldstrafe von unter 180 Tagessätzen erkannt und dafür – als teilweise Zusatzstrafe und unter neutraler Berücksichtigung der Täterkomponente – eine Gesamtgeldstrafe von -5-