2.3. Der Beschuldigte reichte am 9. Juni 2023, die Staatsanwaltschaft am 19. Juni 2023 je eine weitere Stellungnahme ein. -4- Der Beschuldigte reichte sodann am 3. Juli 2023 eine weitere Stellungnahme ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 11. Juli 2023 auf eine weitere Stellungnahme. Das Obergericht zieht in Erwägung: