1.3. Das Bundesgericht wies eine vom Beschuldigten gegen das Urteil des Obergerichts vom 21. Januar 2021 erhobene Beschwerde mit Urteil 6B_254/2021 vom 17. April 2023 ab, soweit es darauf eintrat. Die von der Oberstaatsanwaltschaft gegen das Urteil des Obergerichts vom 21. Januar 2021 erhobene Beschwerde hiess das Bundesgericht mit Urteil 6B_244/2021 vom 17. April 2023 teilweise gut, hob das Urteil des Obergerichts vom 21. Januar 2021 auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück.