ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, einer Gesamtgeldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00 (als teilweise Zusatzstrafe zu den Urteilen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. April 2015 und des Ministero pubblico del Cantone Ticino, Bellinzona, vom 10. Oktober 2017, wobei es den mit diesen gewährten bedingten Vollzug der Geldstrafen zunächst widerrief) sowie einer Busse von Fr. 10'000.00. Es verwies den Beschuldigten für die Dauer von fünf Jahren des Landes. Ferner stellte es die teilweise Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils fest und regelte die Kos- ten- sowie Entschädigungsfolgen.