widerrief und mit ihnen eine Gesamtstrafe bildete), und einer Busse von Fr. 10'000.00. Ferner verwies es den Beschuldigten für fünf Jahre des Landes, beurteilte die Zivilklagen und regelte die Kosten- sowie Entschädigungsfolgen. Der Beschuldigte erhob gegen dieses Urteil Berufung, die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau erklärte Anschlussberufung.