GesG/AG ab dem 14. Juni 2016, mehrfacher Urkundenfälschung, mehrfachen Betrugs, mehrfachen Vergehens gegen das AHVG und das BVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen, mehrfachen Vergehens gegen das DBG (SR 642.11) und das Steuergesetz des Kantons Aargau vom 15. Dezember 1998 (StG/AG; SAR 651.100) und Misswirtschaft zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren, einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à Fr. 160.00 (als teilweise Zusatzstrafe zu den Urteilen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. April 2015 und des Ministero pubblico del Cantone Ticino, Bellinzona, vom 10. Oktober 2017, wobei es den mit diesen gewährten bedingten Vollzug der Geldstrafen zunächst