Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Das Bezirksgericht Bremgarten stellte am 13. Juni 2019 das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Tätigkeit als Arzt ohne Bewilligung gemäss § 53 Abs. 1 lit. b des Gesundheitsgesetzes des Kantons Aargau vom 20. Januar 2009 (GesG/AG; SAR 301.100) für den Zeitraum vom 18. September 2014 bis 13. Juni 2016 ein und sprach ihn von den Vorwürfen der mehrfachen Urkundenfälschung (teilweise), der Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen bis zum 31. Dezember 2011 und der Beschimpfung frei. Es verurteilte ihn wegen mehrfacher Tätigkeit als Arzt ohne Bewilligung gemäss § 53 Abs. 1 lit.