8.4. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der P._____ AG für das erstinstanzliche Verfahren eine Parteientschädigung von Fr. 50.00 zu bezahlen. Zustellung an: […] - 42 - Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)