Bei der Interessenabwägung zwischen den öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung und den privaten Interessen des Beschuldigten am Verbleib ist die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen. Dieser hat im Urteil Nr. 52232/20 vom 17. September 2024 i.S. P.J. und R.J. gegen die Schweiz (betreffend das Urteil des Bundesgerichts 6B_191/2020 vom 17. Juni 2020) entschieden, dass die Schweiz einen Straftäter, der wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt worden war, zu Unrecht ausgewiesen und dessen Recht auf Achtung des Familienlebens (Art. 8