6.4.2. Der in Eritrea geborene Beschuldigte hat gemäss eigenen Angaben dort bis zum 6. Schuljahr die Schule besucht. Danach habe er die Schule aufgrund einer Erkrankung seines Vaters abgebrochen. Er sei aufgefordert worden, in den Militärdienst einzutreten, zu welchem er am 7. März 2011 auch angetreten sei (MIKA-Akten S. 6). Am 20. August 2012 sei er aus einem Gefängnis in Eritrea in den Sudan geflüchtet, wo auch seine Eltern leben würden. Weitere Verwandte würden noch in Eritrea leben (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 32).