Insbesondere die Verurteilung durch das Obergericht vom 8. Februar 2022, mit welcher der Beschuldigte wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer hohen bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt worden ist, wirft ein sehr schlechtes Licht auf die Integration des Beschuldigten ins Recht- und Wertesystem der Schweiz. Zu beachten ist allerdings, dass dem Urteil des Obergerichts vom 8. Februar 2022 zwar ein strafbares Verhalten aus dem Jahr 2016 zu Grunde - 33 -