Sodann liegen – nebst den vorliegend zu beurteilenden Straftaten (siehe dazu unten) – mehrere mittlerweile rechtskräftige Verurteilungen vor, was gegen eine positive Integration spricht. Insbesondere die Verurteilung durch das Obergericht vom 8. Februar 2022, mit welcher der Beschuldigte wegen gewerbsmässigen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage zu einer hohen bedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt worden ist, wirft ein sehr schlechtes Licht auf die Integration des Beschuldigten ins Recht- und Wertesystem der Schweiz.