Abgesehen von seinem Familienleben und den mit seiner Arbeitstätigkeit einhergehenden Kontakten scheint der Beschuldigte in der Schweiz sozial oder kulturell nicht besonders stark integriert zu sein. Er bringt zwar vor, in der Schweiz persönliche Beziehungen zu haben und zu pflegen, nennt aber als Freund nur gerade eine Person, die bei der Caritas arbeite und ihn unterstützt habe (VA act. 567, vgl. auch Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 34). Von einem Engagement in einem Verein oder einer (gemeinnützigen) Organisation ist nichts bekannt, was allerdings auch bei Schweizern zunehmend nicht mehr der Fall ist.