digten ist demnach seit September 2023 nicht mehr in Behandlung und es besteht folglich kein Grund zu der Annahme, dass sie in der Schweiz auf zwingende medizinische Versorgung angewiesen ist. Was die gemeinsamen Kinder anbelangt, so sind diese noch sehr jung. Sie besuchen die Schule noch nicht, weshalb sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts noch in einem anpassungsfähigen Alter befinden (Urteil des Bundesgerichts 7B_730/2023 vom 25. Oktober 2024 E. 4.4).