Der Beschuldigte hat die ihm gewährte Chance, sich während der angesetzten Probezeit von 3 Jahren zu bewähren, nicht genutzt. Im Gegenteil hat er völlig unbeeindruckt von dieser Strafe erneut und zudem in deutlich schwerwiegenderem Masse delinquiert. Von einer nachhaltigen Einsicht und aufrichtigen Reue kann zudem nicht gesprochen werden (siehe dazu oben).