5.12. Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 10. Dezember 2018 wegen Inumlaufsetzens falschen Geldes zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 300.00, verurteilt. Die Probezeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt und hat mit Eröffnung am 16. Januar 2019 zu laufen begonnen.