Gemäss Art. 408 Abs. 2 StPO [in Kraft seit 1. Januar 2024] entscheidet das Berufungsgericht innerhalb von zwölf Monaten. Das vollständig begründete Urteil ist den Parteien sodann innert 60 Tagen, ausnahmsweise 90 Tagen zuzustellen (Art. 84 Abs. 4 StPO). Diese Ordnungsfristen sind vom Obergericht nicht eingehalten worden. Die Berufungserklärung des Beschuldigten datiert vom 17. Mai 2023. Die Berufungsverhandlung hat sodann zwar am 15. Februar 2024 stattgefunden. Eine mündliche Eröffnung oder schriftliche Eröffnung im Dispositiv ist jedoch nicht erfolgt und bis zum Vorliegen des begründeten Urteils hat es knapp zwölf Monate gedauert.