Erst als Drittpersonen hinzugekommen sind, konnte die Auseinandersetzung beendet werden. Auch wenn es nur glücklichen Umständen zu verdanken ist, dass A._____ keine lebensbedrohlichen Verletzungen erlitten hat, ist zugunsten des Beschuldigten zu berücksichtigen, dass die tatsächlich eingetretenen Verletzungsfolgen von A._____ – ohne diese zu bagatellisieren – deutlich - 26 - davon entfernt sind, weshalb eine Strafminderung um 50 % auf 3 ½ Jahre angemessen erscheint.