Der Schuldspruch wegen Widerhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetzt und die dafür von der Vorinstanz ausgesprochene Übertretungsbusse von Fr. 100.00 sind im Berufungsverfahren nicht angefochten worden, womit es damit sein Bewenden hat. 5.2. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die vom ihm begangenen Verbrechen und Vergehen mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 3 Jahren Probezeit, sowie einer Busse von Fr. 2'000.00, ersatzweise 20 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. Zudem hat sie den mit Strafbefehl der Bundesanwaltschaft vom 10. Dezember 2018 für die Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 300.00, gewährten bedingten Vollzug widerrufen.