_ bleiben oder zu den Kindern gehen solle (UA act. 321). Sie habe versucht näher zu gehen, dann habe sie der ganz grosse Mann (Beschuldigter) bedroht und sie habe nichts machen können. Er habe sie angeschrien und gesagt, sie solle nicht näherkommen und weggehen (UA act. 324, Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 17). Im weiteren Verlauf der ersten Einvernahme beschrieb K._____, dass der Beschuldigte etwas in der Hand gehalten und ihr gesagt habe, dass sie nicht näherkommen solle, ansonsten er sie schlagen werde, woraufhin sie zurücktrat (UA act. 330).