lag, da er durch den Mitbeschuldigten C._____, der auf ihm sass, fixiert wurde. Der Beschuldigte und die beiden Mitbeschuldigten führten die Fusstritte und Faustschläge völlig unkontrolliert aus und es war während dieser dynamischen Auseinandersetzung für die Beteiligten unmöglich, die Faustschläge und Fusstritte derart gezielt durchzuführen, sodass mögliche lebensbedrohliche Verletzungen hätten vermieden werden können. Indem sie mehrmals auf den Kopf- und Brustbereich von A._