Auch wenn die Auseinandersetzung mit A._____ nicht zum vornherein geplant war und selbst wenn der Beschuldigte zu Beginn zu schlichten versucht hätte (Berufungsbegrünung S. 4), zeigt sich aufgrund des Ablaufs und der erstellten Handlungen des Beschuldigten und der beiden Mitbeschuldigten B._____ und C._____, dass diese nicht einfach unabhängig voneinander agiert haben, sondern den sich stets steigernden Konflikt letztlich ganz bewusst gemeinsam gegen A._____ ausgetragen haben, so dass alle Beschuldigten als Hauptbeteiligte und damit Mittäter - 18 -