__ zu lösen (VA act. 560), wobei er in einem späteren Zeitpunkt wiedergab, dass die beiden Mitbeschuldigten ihm geholfen hätten, wieder aufzustehen (VA act. 561). Als er dann aufgestanden sei, sei er nicht mehr an der Streiterei beteiligt gewesen (VA act. 561). Vor Obergericht sagte der Beschuldigte dann aus, dass A._____ sie (die Beschuldigten) geschlagen habe, sie hätten ihn nicht geschlagen. Für die unbestrittenen Verletzungen von A._____ hatte der Beschuldigte allerdings keine Erklärung (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 31). Hinsichtlich des Endes der Auseinandersetzung äusserte sich der Beschuldigte in der ersten Einvernahme dahingehend, dass er und C._____ weggelaufen seien.