Erste Widersprüche in den Aussagen des Beschuldigten zeigen sich folglich bereits im Hinblick auf den Beginn der Auseinandersetzung. Der Beschuldigte schilderte sodann in der ersten Einvernahme, dass er danach zu Boden gefallen sei, A._____ habe ihn weiterschlagen wollen, aber einer seiner Kollegen habe ihm geholfen und ihn gerettet; welcher das gewesen sei, wisse er nicht mehr (UA act. 277). Später sagte er dann aber aus, er könne sich erinnern, dass der Mitbeschuldigte C._____ ihn gerettet habe (UA act. 279). Anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er wiederum aus, dass es ihm selbst gelungen sei, sich von A._____ zu lösen (VA act.