So sagte der Beschuldigte in der ersten Einvernahme vom 6. April 2020 aus, A._____ habe ihn am Nacken gepackt und nach vorne geschleudert (UA act. 277). Im Rahmen der vorinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, A._____ sei zu ihm und den beiden Mitbeschuldigten gekommen und habe sie beleidigt, wobei der Mitbeschuldigte C._____ versucht habe, ihm zu antworten und der Beschuldigte daraufhin C._____ gesagt habe, er solle nicht weiter mit A._____ diskutieren (VA act. 560, 561). Erste Widersprüche in den Aussagen des Beschuldigten zeigen sich folglich bereits im Hinblick auf den Beginn der Auseinandersetzung.