Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 17 f., 20). Zu den jeweiligen Tatbeiträgen äusserte sich die Zeugin zwar grossmehrheitlich konstant, jedoch auf den ersten Blick im Widerspruch zu den Aussagen des Zeugen J._____ dahingehend, dass B._____ auf A._____ gesessen habe, während die anderen beiden ihn mit den Füssen getreten hätten.