und er im Übrigen erst während den Einvernahmen vor Gericht die Beschuldigten bildlich vor sich hatte, nachdem dies im Vorverfahren nicht der Fall war. Das ändert nichts am basierend auf den glaubhaften Aussagen des Zeugen J._____ erstellten Sachverhalt, wonach der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte B._____ A._____ gegen den Kopf getreten haben (vgl. oben).