vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022 bzw. der Berufungsverhandlung gegenüberstand, identifizierte er den Mitbeschuldigten C._____ als denjenigen, der sich auf ihn gesetzt und ihn festgehalten habe, als er am Boden gelegen habe (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 23 f.; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5-7). Der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte B._____ hätten gegen seinen Oberkörper, die Beine und den Kopf getreten (Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 23 f., wonach ihn beide gegen den Kopf getreten hätten; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 5-7, wonach B.____