_ sei dann am Boden gelegen. Sie hätten ihn getreten (UA act. 315 f.; UA act. 350; Protokoll der vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 19. Mai 2022, S. 8 f.). Der Mitbeschuldigte C._____ sei auf A._____ draufgesessen und habe ihn mit Fäusten gegen den Kopf geschlagen (UA act. 315 f.; UA act. 347 und 350 f., wonach J._____ auf Vorlage von Fotos, C._____ als denjenigen identifizierte, der auf A._____ draufgesessen sei) und ihn festgehalten, sodass er sich nicht habe bewegen können (UA act. 352). Der Beschuldigte und der Mitbeschuldigte B._____ hätten im Kopf- und Schulterbereich auf ihn eingekickt (UA act. 316; UA act. 350 f., wonach J._____ auf Vorlage von Fotos, den Beschuldigten und B.__