Kopfverletzungen, insbesondere Verletzungen der Hirnregion, können demnach gravierende Folgen nach sich ziehen (Urteile des Bundesgericht 6B_526/2020 vom 24. Juni 2021 E. 1.4; 6B_529/2020 vom 14. September 2020 E. 3.2.2). Das Bundesgericht hat mehrfach festgehalten, es entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Fusstritte und Faustschläge gegen den Kopfbereich eines am Boden liegenden Opfers – selbst wenn dieses sich zusammenrollt und den Kopf mit den Händen zu schützen versucht – zu schwerwiegenden Beeinträchtigungen der körperlichen Integrität führen können (Urteile des Bundesgerichts 6B_1024/2017 E. 2.2.1; 6B_1180/2015 E. 4.1; 6B_208/2015 vom 24. August 2015 E. 12.4;