9.3 Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Zivil- und Strafklägerin 3 H._____ AG Fr. 110.00 als Schadenersatz zu bezahlen. Der Beschuldigte hat der Zivil- und Strafklägerin 3 H._____ AG zudem die gerichtlich auf Fr. 50.00 festgesetzten Parteikosten zu ersetzen (Art. 433 StPO). -6-