In der Folge verliess der Beschuldigte den Spielsalon mit dem Schlüssel via Einstieg. Der Wert des Schlüssels, welcher zu den Spielautomaten passt, beträgt ca. CHF 200.00 und der Sachschaden am Fenster ca. CHF 1'000.00. Der Beschuldigte verschaffte sich dadurch einem ihm nicht zustehenden Vermögensvorteil. […] 2. Mit Urteil vom 10. November 2022 erkannte das Bezirksgericht Aarau: