In der Folge gelangte der Beschuldigte durch das eingeworfene Fenster in den Spielsalon und begab sich direkt zum Kassenbereich, wo er die Kassenschublade durchsuchte und das Münzfach entfernte, um dort Bargeld oder andere Vermögenswerte an sich zu nehmen, um sich damit zu bereichern. Da diese Schublade jedoch leer war, nahm der Beschuldigte lediglich einen Schlüssel an sich und versuchte noch zwei weitere Schubladen zu öffnen, welche jedoch verschlossen waren. In der Folge verliess der Beschuldigte den Spielsalon mit dem Schlüssel via Einstieg.