Am 02.01.2020, um 02.25 Uhr, warf der Beschuldigte einen Stein durch das Fenster des Spielsalons N._____ in Q._____, so dass dieses zu Bruch ging. Anschliessend griff der Beschuldigte durch das Fenster, betätigte den Fensterdrehgriff innenseitig und schob das Fenster nach oben. In der Folge gelangte der Beschuldigte durch das eingeworfene Fenster in den Spielsalon und begab sich direkt zum Kassenbereich, wo er die Kassenschublade durchsuchte und das Münzfach entfernte, um dort Bargeld oder andere Vermögenswerte an sich zu nehmen, um sich damit zu bereichern.