bandförmiger Bluterguss an der linken Oberarmaussenseite; feinstreifige Hautabschürfung an der rechten Unterarmbeugeseite; kleinflächige Hautabschürfungen an beiden Knien und am rechten Ellenbogen sowie eine Lockerung des 1. Schneidezahns im Unterkiefer links (Zahn Nr. 31). Der Beschuldigte erlitt folgende Verletzungen als Folgen stumpfer Gewalt: oberflächliche, kleine Quetschwunde an der Stirn links; streifige Hautabschürfung hinter dem linken Ohr; landkartenartige Hautläsionen an der Kleinfingerseite des Mittel- und Ringfingers der linken Hand; kleinflächige Hautläsion an der Daumenseite des Mittelfingers der linken Hand; -4-