Strafkläger, wobei jeder von ihnen auf einer Seite des Zivil- und Strafklägers stand. Der Beschuldigte trat den Zivil- und Strafkläger mehrfach mit den Füssen und zielte dabei gegen den Kopf und Oberkörper des Zivil- und Strafklägers. Seine Kickbewegungen erfolgten einmal mit links und einmal mit rechts. Zudem trat er auch von oben nach unten auf ihn ein. Er schlug mit dem Fuss wie mit einem Hammer auf den Zivil- und Strafkläger ein und trat ihn mit dem Fuss auf die linke Seite des Kopfes. B._____ kickte mehrmals in den Brustbereich des Zivil- und Strafklägers. C._____ schlug mit der Faust mehrmals gegen den Kopf des Zivil- und Strafklägers, währendem er auf dessen Brust sass.