6.3. Die beschlagnahmten Fr. 12'224.22 werden zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 7. 7.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A.B._____ eine Genugtuung von Fr. 100'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 4. Oktober 2020 zu bezahlen. 7.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin C.B._____ eine Genugtuung von Fr. 30'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 4. Oktober 2020 zu bezahlen. 7.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, dem Privatkläger D.B._____ eine Genugtuung von Fr. 18'000.00 nebst Zins zu 5 % seit 4. Oktober 2020 zu bezahlen. - 32 -