5. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. a und lit. b StGB für die Dauer von 12 Jahren des Landes verwiesen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 6. [in Rechtskraft erwachsen] 6.1. Folgende beschlagnahmten Gegenstände werden eingezogen: - 1 Plastikstück - 1 Tafelmesser - 1 Klinge eines Küchenmessers - 1 Mobiltelefon […] - 1 Messergriff Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6.2. Den berechtigten Personen werden folgende beschlagnahmten Gegenstände auf Verlangen herausgegeben: